Die meisten Länder in Europa erheben Mautgebühren. Es existiert eine sogenannte Mautpflicht. Doch was bedeutet das? Für die Nutzung von bestimmten Strecken, Tunneln und Brücken werden Mautbeträge erhoben. Die durch die Maut gewonnenen Geldbeträge werden in das Straßennetzwerk investiert und ermöglichen Ihnen so eine reibungslose Fahrt. Die primären Bereiche für Investitionen sind die Infrastruktur, das Verkehrsmanagement und die Verkehrssicherheit sowie Umweltschutzmaßnahmen.
Die Maut kann durch verschiedene Formen erhoben werden. Dazu zählen die Vignettenpflicht, die Schwerverkehrsabgabe und die Sondermautstrecken. Eine streckenbezogene Maut existiert in der Schweiz nicht.
Durch die Vignettenpflicht werden Mautgebühren erhoben, die nicht anhand von Kilometern bemessen werden, sondern einem Pauschalbetrag entsprechen. Demnach erwerben Sie eine digitale Vignette vor Ihrer Reise. Es gibt verschiedene Fahrzeugklassen die in die Vignettenpflicht fallen. Allgemein gilt jedoch, dass Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (zGG: zulässiges Gesamtgewicht) eine Vignette benötigen, während Fahrzeuge über 3,5 t zGG eine Schwerverkehrsabgabe entrichten müssen. Es ist zu beachten, dass in der Schweiz bisher nur eine 1-Jahres-Vignette erhältlich ist und keine anderen Gültigkeitszeiträume möglich sind.
Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t zGG gilt die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) oder Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Diese müssen Sie bei Ihrer Einreise beim Zoll oder vorab online über das Via-Portal entrichten. Die Schwerverkehrsabgabe wird nicht nur für das Befahren der Straßen verlangt, sondern auch wenn das Fahrzeug sich nicht bewegt, wie z.B. auf Campingplätzen. Weitere Informationen zu der Schwerverkehrsabgabe (PSVA oder LSVA) finden Sie in unserem Ratgeber.
Sondermautstrecken sind oft Tunnel oder Passstraßen. Die Sondermaut wird für bestimmte Strecken erhoben, die weder einer Vignettenpflicht, noch einer streckenbezogenen Maut unterliegen. Das bedeutet für Ihre Reise folgendes: Auch wenn Sie eine Vignette für die Nutzung von Autobahnen erworben haben oder die Schwerverkehrsabgabe entrichten, gibt es Streckenabschnitte, für die eine zusätzliche Gebühr anfällt. Die Sondermaut gilt somit für alle, die diese bestimmte Strecke nutzen möchten.
Außerdem ist zu beachten, dass die meisten Sondermautstrecken durch vignettenpflichtige Zufahrtsstraßen oder streckenbezogene Zufahrtsstraßen erreicht werden können. Daher macht es immer Sinn, unabhängig von der Sondermautstrecke, eine Vignette zu erwerben. Genauere Informationen zu den verschiedenen Sondermautstrecken in der Schweiz können Sie in unserem Ratgeber finden.
Mit unserem kostenlosen Routenplaner erfahren Sie schnell und einfach, welche Mautprodukte Sie für Ihre Reise durch die Schweiz benötigen.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Erkundungstour in der Schweiz und stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zu den Mautregelungen zur Verfügung.
Übrigens: Neben der Vignettenpflicht, der Schwerverkehrsabgabe und den Sondermautstrecken, könnten Sie auch die Autozüge in der Schweiz interessieren. Diese Autoverladungen bieten eine wunderbare Chance, Passstraßen zu umgehen. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail.