In der Schweiz gibt es eine Vignettenpflicht: Um Schweizer Nationalstraßen befahren zu dürfen, werden Nutzungsgebühren via einer Autobahnvignette erhoben. Zu beachten ist, dass die Vignettenpflicht nur für Nationalstraßen, also Schweizer Autobahnen, die vom Bund betrieben werden gilt. Autobahnen, die von den Kantonen betrieben werden, sind nicht vignettenpflichtig. Über die Autobahnvignette wurde in einer Volksabstimmung 1984 positiv abgestimmt und in 1985 wurde die Autobahnvignette eingeführt.
Von 1985 bis 1994 betrug der Preis für die Vignette 30 Franken pro Jahr und wurde ab dem 01.01.1995 auf 40 Franken pro Jahr nach einer Volksabstimmung erhöht. Der Preis von 40 Franken pro Jahr ist auch 2023 weiterhin gültig, nachdem eine Volksabstimmung gegen eine geplante Erhöhung 2013 erfolgreich war. Die Vignette ist 14 Monate gültig, immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. Die Vignette für das Jahr 2023 ist vom 01.12.2022 bis zum 31.01.2024 gültig, die Vignette für das Jahr 2024 ist vom 01.12.2023 bis zum 31.01.2025 gültig.
Vignettenpflichtig sind Autos und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen sowie Motorräder. LKW und Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht sind nicht vignettenpflichtig und haben hingegen eine Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu entrichten. Beachtet werden muss, dass für etwaige Anhänger eine zusätzliche Vignette erworben werden muss. Bei mehr als 3,5 Tonnen zGG fällt statt Vignette die Schwerverkehrsabgabe an.
Bis August 2023 war die Schweizer Vignette ausschließlich als physische Klebevignette erhältlich, die beispielsweise bei Zollämtern, Postfilialen, Raststätten und Tankstellen (in der Schweiz und im Grenzgebiet zur Schweiz) oder Straßenverkehrsämtern erworben werden kann. Die Klebevignette muss direkt auf der Innenseite der Frontscheibe am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel angebracht werden. Das Gültigkeitsjahr wird mittels Jahreszahl in Verbindung mit wechselnden Farbkombinationen gekennzeichnet.
Zum 1. August 2023 wurde in der Schweiz mit der E-Vignette eine digitale Vignette eingeführt. Es ist jedoch nicht geplant, dass die E-Vignette die Klebevignette ersetzen soll. Beide Systemen sollen parallel nebeneinander bestehen können. Bei der E-Vignette wird das Autokennzeichen registriert und die Gültigkeit der Vignette kann dann per Datenbankzugriff auch automatisiert abgefragt werden. Die E-Vignette bietet einige Vorteile gegenüber der Klebevignette: