Wenn Sie in die Schweiz reisen und das Land erkunden möchten, werden Ihnen viele verschiedene Tunnel und Passstraßen begegnen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Tunnel geben und Ihnen erklären, welche Tunnel in die Vignettenpflicht fallen, wann eine Schwerverkehrsabgabe fällig wird, wo Sie die Autoverladungen nutzen können und wann Sie eine Sondermaut bezahlen müssen.
In der Schweiz sind die meisten Tunnel nicht sondermautpflichtig, im Gegensatz zu Österreich, sondern lediglich vignettenpflichtig. Alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (zGG: zulässiges Gesamtgewicht inklusive Insassen) müssen eine Vignette für die Nutzung des schweizerischen Straßennetzwerkes erwerben.
Eine streckenbezogene Maut existiert im Gegensatz zu anderen Ländern in der Schweiz nicht, stattdessen müssen Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t zGG eine Schwerverkehrsabgabe entrichten, die Vignettenpflicht entfällt. Genauere Informationen zu der Schwerverkehrsabgabe erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Im Folgenden finden Sie die Tunnel, die keiner Sondermautpflicht unterliegen. Für die Nutzung dieser Tunnel ist lediglich eine Vignette notwendig bzw. eine bereits erfolgte Zahlung der Schwerverkehrsabgabe:
In der Schweiz gibt es zwei verschiedene Tunnel, die der Sondermaut unterliegen. Sie benötigen für die Nutzung dieser Sondermautstrecken einen Pass. Dieser Pass umfasst entweder eine einfache Fahrt, zwei Fahrten (Hin- und Rückfahrt) oder ein Jahresticket.
Außerdem unterscheiden sich die Preise der Pässe anhand der Fahrzeugklassen und teilweise anhand der Wochentage sowie der Saison. Zu den Sondermautstrecken zählen der Große St. Bernhard Straßentunnel (Schweiz-Italien) und der Munt-La-Schera Straßentunnel (Schweiz-Italien). Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Alpen-Passstraßen, für die eine Sondermaut fällig wird.
Die Preise der Autoverladungen variieren je nach Fahrzeugkategorie, Tunnel und Wochentag. Daher ist es wichtig, sich Tunnel-spezifisch darüber zu informieren, zu welcher Kategorie Ihr konkretes Fahrzeug zählt. Die folgenden Tunnel bieten Autoverladungen an:
Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise in die Schweiz und stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Schweiz und den dazugehörigen Mautregelungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail: info@digitale-vignette-schweiz.de