Der Belchentunnel ist ein rund 3.200 Meter (3,2 km) langer, dreiröhriger Autobahntunnel, der auf der Schweizer Autobahn/Nationalstraße A2 von Eptingen in Richtung Hägendorf angetroffen wird und die beiden Schweizer Kantone Basel-Landschaft und Solothurn miteinander verbindet. Hierüber hinaus gehört der Belchentunnel zu einer der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen zwischen Deutschland und dem in der Schweiz gelegenen Basel dieser Zeit. Bevor der Belchentunnel in der Schweiz existierte bzw. freigegeben wurde, wurde der gesamte Nordwestverkehr aus der Schweiz und Deutschland über eine der diversen Landstraßen und den Unteren- sowie oberen Hauenstein-Pass geführt.
Da besonders das Stadttor von Liestal unter den großen Automassen (an Spitzentagen über 3.500 Autos) litt, begann die Planung einer neuen Nationalstraße inklusive Tunnel. Die Bauarbeiten begannen 1960. Im Jahre 1970 wurde der Tunnel final für den PKW, Motorrad und LKW Verkehr freigegeben.
Für die Detailverliebten: Während sich das nördliche Portal auf einer Höhe von 605 Metern über dem Meeresspiegel befindet, ist das südliche Portal mit 610 Metern über dem Meeresspiegel ein paar Meter höher angesiedelt. Da der Tunnel unter dem enormen Druck des umgebenden Berges leidet, waren schon nach kurzer Zeit Abplatzungen sichtbar. Aus diesem Grunde musste der Belchentunnel in der Schweiz innerhalb von 9 Monaten gleich zweimal zur Baustelle umfunktioniert werden. Hierüber musste der Belchen Tunnel zwischen den Jahren 2001 und 2003 jeweils eine Tunnelröhre für Sanierungsarbeiten sperren.
An sich verfügt der Belchentunnel insgesamt über drei Röhren. Hinsichtlich der vermeintlich genannten, dritten Röhren ist allerdings zu beachten, dass diese für den Unterhalt des Tunnel (Rettungsdienste, Umleitungen, sonstige Zufahrten) bereitgehalten wird und somit nicht für den regulären PKW, Motorrad und LKW Verkehr zur Verfügung steht. Dieses Vorgehen erleichtert die Vorbereitung sowie die Durchführung von Sanierungsarbeiten erheblich, weil beim Anrücken der entsprechenden Fahrzeuge keine unnötigen bzw. durch die dritte Röhre vermeidbaren Staus entstehen.
Der Belchentunnel unterliegt der Vignettenpflicht (Fahrzeuge bis 3,5 t zGG) bzw. der Bezahlung der Schwerverkehrsabgabe (Fahrzeuge über 3,5 t zGG) und ist somit mautpflichtig, d.h. Sie müssen für die Nutzung dieser Strecke eine Vignette besitzen oder die Schwerverkehrsabgabe entrichten.
Im Gegensatz zu den sondermautpflichtigen Tunneln wie dem Großen St. Bernhard Tunnel und Munt-La-Schera Tunnel müssen Sie keine zusätzlichen Gebühren zu Ihrer Vignette oder erbrachten Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Der Belchentunnel ist keine Sondermautstrecke.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise in die Schweiz und stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Schweiz und den dazugehörigen Mautregelungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail: [email protected]