Wer mit Tieren unterwegs ist oder den Kauf bzw. Verkauf eines Tieres plant, muss in der Schweiz eine Reihe von Bestimmungen beachten. Ob Hund, Katze, Pferd oder Nutztier – für jede Tierart gelten eigene Vorgaben zu Transport, Registrierung und Dokumentation. Gleichzeitig stellt sich für viele Tierhalter die Frage, wie sie ihre Vierbeiner sicher und stressfrei durch die Schweiz bewegen können, sei es im Rahmen eines Urlaubs, eines Umzugs oder beim Transport zum neuen Besitzer.
Damit Tierwohl, Rechtssicherheit und eine reibungslose Reise gewährleistet sind, ist es wichtig, sich vorab über die schweizerischen Vorschriften zu informieren. Dazu gehören etwa die erforderlichen Papiere, Transportanforderungen, Meldepflichten und mögliche Einschränkungen. Eine gute Vorbereitung sorgt nicht nur für entspannte Abläufe, sondern schützt auch vor unangenehmen Überraschungen auf der Straße oder an der Grenze.
Wenn Sie in die Schweiz reisen möchten, müssen Sie die Bestimmungen zur Maut beachten. Die Maut kann durch verschiedene Formen erhoben werden. Dazu zählen die Vignettenpflicht, die Schwerverkehrsabgabe und die Sondermautstrecken. Eine streckenbezogene Maut existiert in der Schweiz nicht. Weitere Informationen über die Mautregelungen in der Schweiz LINK finden Sie in unserem Ratgeber.
Wenn Sie mit Ihrem Pkw und einem Anhänger anreisen, variieren die Mautbestimmungen je nach Gewicht des Anhängers. Eine Vignette für Ihr Zugfahrzeug (Pkw) und eine Vignette für Ihren Anhänger sind verpflichtend, wenn Ihr Anhänger nicht schwerer als 3,5 t zGG ist. Selbst wenn Ihr Zugfahrzeug mehr als 3,5 t zGG wiegt und somit in die Schwerverkehrsabgabe fällt, benötigen Sie für Ihren Anhänger bis 3,5 t zGG eine Vignette. Sollte Ihr Anhänger auch über 3,5 t zGG wiegen, dann fällt auch für diesen eine Schwerverkehrsabgabe an. Weitere Informationen darüber finden Sie in unserem Artikel über die Fahrzeugklassen.
Ein Aufenthalt mit Pferden in der Schweiz ist gut möglich und erfreut sich großer Beliebtheit. Durch die vielfältigen Landschaften – von Voralpen über weite Täler bis hin zu alpinen Regionen – gibt es zahlreiche Reitmöglichkeiten und entsprechend viele Angebote: Reiterhöfe mit Gastboxen, Wanderreitstationen, geführte Trekkingtouren, Reiterferien für Familien sowie Hotels oder Pensionen, die auf Gäste mit Pferd spezialisiert sind. In vielen Gegenden sind Reitwege gut ausgeschildert, und auch längere Routen mit Übernachtungsmöglichkeiten lassen sich planen.
Damit der Urlaub mit dem Pferd reibungslos funktioniert, lohnt es sich, einige Dinge im Vorfeld gut zu organisieren. Zuerst sollte man klären, wie die Unterbringung des Pferdes aussieht: Also ob Box, Offenstall oder Paddock verfügbar sind, welches Futter angeboten wird und ob genügend Weidegang möglich ist. Auch eine sichere Sattelkammer oder ein Waschplatz können wichtig sein – je nachdem, wie intensiv man reiten möchte.
Ebenso wichtig: Dokumente und Gesundheitsnachweise. Der Equidenpass muss immer mit, und es ist sinnvoll, sich vorab zu erkundigen, ob die Unterkunft bestimmte Impfungen oder Vorsorge verlangt.
Vor der Anreise sollte man außerdem die Transportplanung durchdenken. Dazu gehören genügend Pausen für das Pferd, eine möglichst stressarme Route sowie die Kontrolle des Hängers vor dem Start. Auch ein Blick auf Maut- und Streckenregelungen ist hilfreich. Über unseren Service können Sie die digitale Vignette für die Schweiz einfach und stressfrei online kaufen – ideal, wenn Sie mit Pferdeanhänger oder Transporter unterwegs sind.
Vor Ort ist es gut zu wissen, wo sich Tierarzt, Hufschmied oder Notfallkontakte befinden. Außerdem sollte man sich vorher mit den lokalen Reitregeln, Naturschutzgebieten und den erlaubten Reitwegen vertraut machen, damit es keine Überraschungen gibt.
Vor Ort gelten klare Regeln zum Reiten in der Natur: Viele Wege dürfen genutzt werden, allerdings sind gesperrte Zonen, Wildruhezonen und landwirtschaftliche Flächen zu respektieren. Rücksicht auf Wandernde, Radfahrende und Weidevieh ist selbstverständlich. Auch das alpine Gelände erfordert Aufmerksamkeit: Wetter kann schnell umschlagen, Wege sind teilweise steil oder steinig, und nicht jede Route ist für jedes Pferd geeignet. Entsprechend sollte man Touren realistisch planen, Kondition und Trittsicherheit des Pferdes einschätzen und passende Ausrüstung dabeihaben. Insgesamt bietet die Schweiz sehr viele Möglichkeiten für Reiturlaub oder Wanderreiten – besonders, wenn man sich an die lokalen Regeln hält und den Aufenthalt gut vorbereitet.
Kurz gesagt: Gute Vorbereitung, passende Unterbringung und das Beachten regionaler Bestimmungen sorgen dafür, dass sowohl Reiter als auch Pferd entspannt und sicher durch den Urlaub kommen.
Wenn man in der Schweiz Tiere verkaufen möchte, gibt es grundsätzlich viele Möglichkeiten – gleichzeitig sind die gesetzlichen Anforderungen recht streng, weil der Tierschutz einen hohen Stellenwert hat. Die wichtigsten Grundlagen sind das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV). Sie regeln, wie Tiere gehalten, transportiert, angeboten und abgegeben werden dürfen.
Zuerst sollten Sie klären, ob Ihr Verkauf noch „privat“ ist oder schon als gewerbsmäßig gilt. Gewerbsmäßig ist es typischerweise dann, wenn Sie regelmäßig Tiere verkaufen, damit Einnahmen erzielen oder als Handel auftreten. In diesem Fall brauchen Sie eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt, und teils auch einen anerkannten Sachkundenachweis bzw. eine Ausbildung. Das gilt auch für Onlinehandel und Inserate.
Tiere dürfen nur verkauft werden, wenn sie gesund sind und artgerecht gehalten wurden. Käufer haben das Recht darauf, keine kranken oder mangelhaft betreuten Tiere zu übernehmen. Außerdem sollten Sie die Herkunft sauber dokumentieren (z. B. Zucht-/Herkunftsnachweise, Impfstatus, Behandlungsunterlagen). Die Mindestanforderungen an Haltung und Betreuung ergeben sich direkt aus der TSchV.
Bei Hunden ist es verboten, sie ohne Mikrochip zu verkaufen. Der Chip muss spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate – jedenfalls aber vor der Abgabe – gesetzt und der Hund im nationalen Register AMICUS erfasst sein. Bei einer Übergabe musst du die Weitergabe im System sauber dokumentieren. Bei Katzen und anderen Heimtieren gibt es je nach Art ebenfalls Kennzeichnungs- oder Registrierungspflichten (teilweise über ANIS/Identitas), eine Pflicht wie bei Hunden besteht aber nicht immer – hier lohnt ein Blick ins kantonale Merkblatt.
Wenn Sie Tiere öffentlich anbieten (z. B. auf Websites, Social Media oder in Kleinanzeigen), müssen Sie bei Hunden bestimmte Angaben transparent machen – etwa Ihre vollständigen Kontaktdaten, Herkunftsland des Hundes und Angaben zur Zucht. Damit soll illegaler oder unseriöser Handel verhindert werden.
Wichtig: Wirbeltiere dürfen nicht einfach an Minderjährige verkauft werden. Personen unter 16 Jahren brauchen ausdrücklich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Wenn Tiere aus dem Ausland stammen, gelten zusätzliche Regeln. Gerade bei Hunden wurde die Gesetzgebung zuletzt verschärft, um Welpenhandel einzudämmen – u. a. im Hinblick auf Mindestalter und Nachvollziehbarkeit. Wenn Sie also Tiere importieren, um sie in der Schweiz weiterzuverkaufen, müssen Sie besonders sorgfältig prüfen, ob das zulässig ist und welche Nachweise erforderlich sind.
Der Transport zum Käufer muss tierschutzkonform passieren: ausreichend Platz, Schutz vor Hitze/Kälte, sichere Boxen/Anhänger, genug Wasser und Pausen bei längeren Fahrten. Bei der Übergabe sollten Sie sich Zeit nehmen, das Tier nicht „zwischen Tür und Angel“ abgeben, und sicherstellen, dass die neue Haltung geeignet ist. Auch das ist Teil der Sorgfaltspflichten aus dem Tierschutzrecht.
Wie auch überall sonst, ist es beim Tierkauf in der Schweiz entscheidend, sich vorab gründlich zu informieren und die Entscheidung gut zu überdenken. Achten Sie dabei ganz genau auf die Herkunft des Tieres, den Gesundheitszustand und natürlich die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie Impfungen und Mikrochipping. Außerdem sollte ein Tierkauf in Bezug auf die Verantwortung und Kosten für Haltung und Pflege gut überlegt sein. Die Tiere können sich nicht aussuchen, wohin sie kommen und es ist Ihre Pflicht als neuer Halter, dem Tier das bestmögliche Leben zu bieten.
Illegaler Tierhandel kann in der Schweiz je nach Fall unter das Tierschutzgesetz (TSchG), das Tierseuchenrecht sowie – bei geschützten Arten – unter das CITES/Artenschutz-Gesetz (BGCITES) fallen. Entsprechend variieren die Strafen.
Wenn der illegale Handel mit Tierquälerei verbunden ist (z. B. Vernachlässigung, qualvoller Transport, Verkauf kranker Tiere ohne Versorgung, Missachtung elementarer Haltungsanforderungen), gilt Art. 26 TSchG:
Wenn z. B. gewerbsmässig ohne Bewilligung verkauft wird, Vorschriften zur Abgabe/Registrierung/Einfuhr missachtet werden oder Tiere unter verbotenen Bedingungen „in Verkehr gebracht“ werden, greift Art. 27 TSchG:
Für „sonstige“ Verstöße gegen Tierschutzvorgaben (Art. 28 TSchG) sind ebenfalls Strafen vorgesehen:
Geht es um geschützte Wildtiere / exotische Arten oder deren Produkte (z. B. Reptilien, Papageien, Korallen, Elfenbein etc.) ohne korrekte CITES-Dokumente, kommt das BGCITES ins Spiel.
Unabhängig vom Strafrahmen können Behörden u. a.:
Wir wünschen Ihnen und Ihren Tieren eine schöne Reise in die Schweiz. Vergessen Sie nicht, sich über die Mautregelungen des Landes zu informieren. Weitere Informationen zur Maut finden Sie in unserem Ratgeber. Wenn Sie sich gerne über die Grenzübergänge oder über die Fahrzeugklassen in der Schweiz informieren möchten, schauen Sie auch gerne in unseren Ratgeber. Gerne können Sie auch unseren Routenplaner benutzen, um Ihre Reise besser planen zu können und damit einhergehende Mautprodukte angezeigt zu bekommen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail.