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Jetzt mit Strecken-Kalkulator Route planenDie Schweizer Vignette gilt für ein Kalenderjahr, und zwar vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres, also 14 Monate. Die Vignette 2026 ist damit vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 gültig. Kurzzeitvignetten, etwa für 10 Tage, gibt es in der Schweiz nicht. Das gilt für die Klebevignette und die E-Vignette gleichermaßen.
Die E-Vignette gilt für ein Kennzeichen, nicht für ein bestimmtes Fahrzeug. Wechseln Sie das Auto und behalten das Kennzeichen, bleibt sie gültig. Bei einem Wechselkennzeichen genügt deshalb eine E-Vignette für beide Fahrzeuge. Bekommen Sie ein neues Kennzeichen, während Fahrzeug und Halter gleich bleiben (zum Beispiel nach einem Umzug), kann die E-Vignette beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf das neue Kennzeichen übertragen werden. Ändern sich Fahrzeug und Kennzeichen gleichzeitig, ist keine Übertragung möglich. Auch Anhänger brauchen eine eigene Vignette, außer sie werden von einem Motorrad gezogen.
Mit der Abfrage oben sehen Sie sofort, ob für Ihr Kennzeichen eine gültige E-Vignette hinterlegt ist. Ein Ergebnis gibt es nur, wenn beim Kauf die öffentliche Einsehbarkeit des Kennzeichens freigegeben wurde. Das lässt sich nachträglich im Ticket der E-Vignette ändern. Das BAZG selbst gibt dazu auf Anfrage keine Auskunft.