Wenn Sie in die Schweiz reisen möchten, dann müssen Sie entweder eine Vignette erwerben oder eine Schwerverkehrsabgabe beim Zoll entrichten, um die Autobahnen und andere Strecken nutzen zu können. Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie für Ihr Fahrzeug lediglich eine Vignette ganz bequem von Zuhause bei uns bestellen können oder ob Sie die Schwerverkehrsabgabe beachten müssen.
Es gibt verschiedene Fahrzeugklassen, die in die Vignettenpflicht fallen. Allgemein gilt jedoch, dass Fahrzeuge bis 3,5 t zGG eine Vignette benötigen, während Fahrzeuge über 3,5 t zGG eine Schwerverkehrsabgabe entrichten müssen. Es ist zu beachten, dass in der Schweiz bisher nur eine 1-Jahres-Vignette erhältlich ist und keine anderen Gültigkeitszeiträume möglich sind.
In der Schweiz benötigen Motorradfahrer eine Vignette.
Auch Pkw-Fahrer benötigen für Ihre Reise in der Schweiz eine Vignette, solange Ihr Fahrzeug nicht schwerer als 3,5 t zGG ist. Wenn Ihr Fahrzeug über 3,5 t zGG wiegt, müssen Sie eine Schwerverkehrsabgabe entrichten und die Vignettenpflicht entfällt.
Wenn Sie mit Ihrem Pkw und einem Anhänger anreisen, variieren die Mautbestimmungen je nach Gewicht des Anhängers.
Eine Vignette für Ihr Zugfahrzeug (Pkw) und eine Vignette für Ihren Anhänger sind verpflichtend, wenn Ihr Anhänger nicht schwerer als 3,5 t zGG ist. Selbst wenn Ihr Zugfahrzeug mehr als 3,5 t zGG wiegt und somit in die Schwerverkehrsabgabe fällt, benötigen Sie für Ihren Anhänger bis 3,5 t zGG eine Vignette. Sollte Ihr Anhänger auch über 3,5 t zGG wiegen, dann fällt auch für diesen eine Schwerverkehrsabgabe an.
Wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil in die Schweiz reisen, müssen Sie bei einem Gewicht über 3,5 t zGG eine Schwerverkehrsabgabe entrichten und die Vignettenpflicht entfällt.
Alle Fahrzeuge, die ein Gewicht über 3,5 t zGG haben, fallen nicht in die Vignettenpflicht, sondern müssen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten.
Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t zGG gilt die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Diese müssen Sie bei Ihrer Einreise beim Zoll oder vorab online über das Via-Portal entrichten. Die Schwerverkehrsabgabe wird nicht nur für das Befahren der Straßen verlangt, sondern auch wenn das Fahrzeug sich nicht bewegt, wie z.B. auf Campingplätzen.
Bei uns können Sie Ihre digitalen Vignette ganz bequem von Zuhause bestellen und diese direkt auf Ihr Fahrzeug registrieren. Im Gegensatz zur Klebe-Vignette folgt also kein nerviges Abkratzen der Vignette von der Windschutzscheibe nach der Reise. Die Vignetten unterteilen sich in die folgenden Klassen:
Für die Nutzung von Sondermautstrecken fallen zusätzliche Gebühren an, d.h. selbst wenn Sie eine Vignette besitzen oder bereits eine Schwerverkehrsabgabe geleistet haben, müssen Sie für die Sondermautstrecken in der Schweiz zusätzlich bezahlen. Sie müssen einen zusätzlichen Betrag je nach Fahrzeugklasse für den Großer St. Bernhard Straßentunnel (Schweiz - Italien), den Munt-La-Schere Straßentunnel (Schweiz - Italien) sowie für bestimmte Alpenpässe begleichen.
Die Nutzung des Gotthard-Tunnels als Überquerung nach Italien ist in der schweizerischen Vignette enthalten, d.h. für diesen Tunnel fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Bestellen Sie jetzt Ihre digitale Vignette ganz bequem von Zuhause aus bei uns und profitieren Sie von dem einfachen Bestellprozess. Sichern Sie sich für Ihre Reise ab und melden Sie Ihr Fahrzeug für eine digitale Vignette an, um möglichen Bußgeldern zu entgehen. Wir möchten, dass Ihre Reise durch unsere digitale Vignette so schön wie möglich wird. Reisen sollte einfach sein!