Der Gubristtunnel ist ein Tunnel in der Schweiz mit einer Länge von 3309,80 Metern. Er ist Teil der Autobahn A1 und der Nordumfahrung Zürich, die Teil der A1 und der A4 ist. Der Tunnel ist eine der meistbefahrenen Straßen der Schweiz mit über 100.000 Fahrzeugen pro Tag. Zu Stoßzeiten befahren über 7.000 Fahrzeuge pro Stunde den Tunnel. Eröffnet wurde der Gubristtunnel 1985 mit 2 Röhren, 2017 wurde aufgrund der hohen Fahrzeuganzahl mit dem Bau einer dritten Röhre begonnen, die im März 2023 fertiggestellt wurde. Die 3. Röhre besitzt einen Durchmesser von fast 16 Metern und ist damit eine der größten Tunnel-Röhren der Schweiz. Seitdem die dritte Röhre freigegeben wurden, wird die zusätzliche Kapazität für die Sanierung der älteren Röhren verwendet. Die beiden Röhren werden abwechselnd saniert und es ist geplant, dass alle 3 Röhren wieder ab 2027 zeitgleich befahrbar sein werden.
Der Gubristtunnel ist Teil der Nordumfahrung Zürich und führt nördlich zusammen mit der A4 und als Teil der A1 an Zürich vorbei. Mit über 400.000 Einwohnern ist Zürich die größte Stadt der Schweiz und ist gelegen am nördlichen Ende des Zürichsees. Zürich ist das Wirtschaftszentrum der Schweiz mit dem Bankensektor bzw. Finanzdienstleistungssektor als wichtigstem Wirtschaftszweig. Informationen zu der wunderschönen Natur, die Zürich und ihre Sehenswürdigkeiten umgibt, können Sie in unserem Ratgeber finden. Zürich liegt im Norden der Schweiz und ist gut angebunden mit den Autobahnen A1, A3, und A4 sowie zusätzlichen Schnellstraßen, die nach Zürich führen.
Die Autobahn A1, von der der Gubristtunnel ein Teil ist, ist die längste Autobahn der Schweiz (410 km) und führt in Ost-West-Richtung durch die Schweiz von Frankreich am Grenzübergang Bardonnex bis an die schweizerisch-österreichische Grenze bei Höchst. Im Mai 1962 wurde das erste Teilstück der jetzigen A1 eröffnet, die bis 2001 stetig ausgebaut wurde und lückenlos befahren werden kann. Seitdem wurde die A1 weiter ausgebaut, um den Verkehr flüssiger zu machen. Dazu gehört beispielsweise die Erweiterung des Gubristtunnels um eine zusätzliche Röhre, die 2023 fertiggestellt wurde.
Der Gubristtunnel unterliegt der Vignettenpflicht (Fahrzeuge bis 3,5 t zGG) bzw. der Bezahlung der Schwerverkehrsabgabe (Fahrzeuge über 3,5 t zGG) und ist somit mautpflichtig, d.h. Sie müssen für die Nutzung dieser Strecke eine Vignette besitzen oder die Schwerverkehrsabgabe entrichten.
Im Gegensatz zu den sondermautpflichtigen Tunneln wie dem Großen St. Bernhard Tunnel und Munt-La-Schera Tunnel müssen Sie keine zusätzlichen Gebühren zu Ihrer Vignette oder erbrachten Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Der Gubristtunnel ist keine Sondermautstrecke.
Wir wünschen Ihnen eine schöne Reise in die Schweiz und stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur Schweiz und den dazugehörigen Mautregelungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über unsere E-Mail: info@digitale-vignette-schweiz.de