Die schweizerisch-französische Landesgrenze ist ein faszinierendes Zusammentreffen von Kultur, Geografie und Geschichte. Sie erstreckt sich über eine Länge von rund 585 Kilometern, beginnt am Dreiländereck mit Deutschland nahe Basel und endet beim Mont Dolent, wo sich die Grenzen von Frankreich, Italien und der Schweiz treffen. Diese Grenze dient nicht nur als physische Trennung, sondern spiegelt auch die kulturellen und wirtschaftlichen Interaktionen zwischen den beiden Nationen wider.
Obwohl die Schweiz und Frankreich beide dem Schengen-Raum angehören, können gelegentliche Kontrollen an der Grenze zwischen Frankreich und der Schweiz stattfinden. Dies ist besonders in Zeiten erhöhter Sicherheitsbedenken oder während besonderer politischer Ereignisse der Fall. Es ist daher ratsam, immer einen gültigen Reisepass oder Personalausweis dabei zu haben, wenn man die Grenze überquert.
Grenzübergänge aus einem Schengen-Land in ein anderes sind in der Regel unkompliziert. Das gilt auch für Reisen aus der Schweiz oder in die Schweiz. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist für Bürger der Schengen-Staaten ausreichend. Bei längeren Aufenthalten oder speziellen Voraussetzungen wie Arbeit oder Studium sollten jedoch die jeweiligen nationalen Vorschriften beachtet werden. Trotzdem weisen wir Sie darauf hin, sich vor Ihrer Reise über aktuelle Einreisebestimmungen selbst zu informieren.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen kleinen Überblick, welche verschiedenen Grenzübergänge Sie für die Überquerung der Grenze nutzen können:
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie in der Schweiz eine Vignette benötigen und ob es bestimmte mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
Auf den schweizerischen Autobahnen besteht eine Vignettenpflicht, d.h. Pkws sowie Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen eine Jahresvignette (Klebevignette oder E-Vignette). Außerdem sind zwei Tunnel der Schweiz sowie Autoverladungen (Transport fahrtauglicher und für den Verkehr zugelassener Kraftfahrzeuge mit einem anderen Fahrzeug) gebührenpflichtig, d.h. es fallen dementsprechend zusätzliche Gebühren an.
Die Nutzung des oben genannten Gotthard-Tunnels als Überquerung nach Italien ist in der schweizerischen Vignette enthalten, d.h. für diesen Tunnel fallen keine zusätzlichen Gebühren an.Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t zGG gilt die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Diese müssen Sie bei Ihrer Einreise beim Zoll oder vorab online über das Via-Portal entrichten. Beachten Sie zudem die zusätzlichen Gebühren für bestimmte Tunnel und Autoverladungen. Die Vignettenpflicht entfällt für alle Fahrzeuge (auch schwere Wohnmobile) sowie Anhänger mit einem Gewicht über 3,5 t ZGG.
Für die Nutzung der Tunnel fallen zusätzliche Gebühren an (neben der digitalen Vignette oder Schwerverkehrsabgabe), die abhängig von der jeweiligen Fahrzeugklasse sind. Die folgenden Tunnel sollten Sie dabei besonders beachten:
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie in Frankreich eine Vignette benötigen und ob es bestimmte mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
In Frankreich besteht keine Vignettenpflicht. Stattdessen gilt für die Autobahn die streckenbezogene Maut.
Die streckenbezogene Maut berechnet sich anhand der gefahrenen Strecke sowie der Fahrzeugklasse und muss an Mautstationen bezahlt werden.
Eine Besonderheit stellt die Free-Flow-Maut dar, denn mithilfe dieses Systems wird das Kennzeichen elektronisch erfasst und somit auch die Mautgebühr, d.h. Sie müssen für die Entrichtung der Maut nicht anhalten. Beachten Sie jedoch, dass die digitale Bezahlung innerhalb von 72h nach dem Befahren der Strecke getätigt werden muss. Autobahnstrecken, die mit dem Free-Flow-System erfasst werden, sind bspw. die A13/A14 und die A79. Künftig soll das Free-Flow-System für alle Autobahnstrecken umgesetzt werden, jedoch existieren an den meisten Autobahnstrecken immer noch die klassischen Mautstationen. Die Mautstationen können folgendem System folgen:
Das Télépéages-System funktioniert über einen zuvor erworbenen Transponder, der für die Erfassung der gefahrenen Strecke dient und zuvor im Fahrzeug installiert sein muss. Dadurch müssen Sie an den Mautstationen nicht anhalten und können durch die Nutzung der “t”-Fahrspuren an den Mautstationen direkt weiterfahren. Fahrzeuge unter 3m Höhe können diesen Transponder (Sendegerät) nutzen.
Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die gebührenpflichtigen Tunnel und Brücken in Frankreich, für die unabhängig von der streckenbezogenen Maut eine Gebühr erhoben wird:
Tunnel, die zwei Länder miteinander verbinden:
Tunnel innerhalb Frankreichs:
Brücken:
In Frankreich gibt es Umweltzonen, die auch teilweise in Städten gelten. Daher müssen Sie eine kostenpflichtige Umweltplakette Crit'Air erwerben, um in den jeweiligen Städte fahren zu dürfen. Außerhalb dieser Umweltzonen sind in Frankreich jedoch keine Umweltplaketten vorgeschrieben.
Die folgenden Städte geben Ihnen einen Einblick, wie viele Orte die Umweltplakette umfasst. Wichtig ist anzumerken, dass diese Liste nur einen Ausschnitt der gebührenpflichtigen Städte darstellt und nur die bekanntesten Orte aufgelistet wurden. Daher sollten Sie sich rechtzeitig um die Umweltplakette kümmern und sich vor Beginn der Reise über Ihre Zielorte bzw. weitere Zielstädte informieren.
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