Der deutsch-schweizerische Grenzverlauf ist ein faszinierendes geopolitisches Konstrukt, das die Beziehungen zwischen zwei bedeutenden europäischen Nationen repräsentiert. Diese Grenze erstreckt sich über eine Länge von etwa 362 Kilometern. Sie beginnt am Dreiländereck bei Basel, wo Deutschland, Frankreich und die Schweiz aufeinandertreffen, und endet nahe dem Ort Dießenhofen am Hochrhein. Die Grenze ist von einer Vielzahl natürlicher und künstlicher Barrieren gekennzeichnet, darunter Flüsse, Berge und die sogenannten »grünen« Grenzen, die sich durch bewaldete Gebiete erstrecken.
Wesentlicher Aspekt dieses Grenzverlaufs sind die Grenzkontrollen, durch die die Grenzübergänge früher geprägt waren. Obwohl die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, gehört sie zum Schengen-Raum, was den Grenzverkehr erheblich erleichtert. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen und Sonderbestimmungen. Personenkontrollen finden sporadisch statt, besonders in Zeiten erhöhter Sicherheitsbedenken oder politischer Spannungen. Waren- und Güter- Kontrollen sind häufiger, da die Schweiz nicht der Zollunion der EU angehört. Diese Zollkontrollen sollen sicherstellen, dass keine unbefugten Güter ins Land kommen, ohne dass Zoll gezahlt wurde. Es ist daher ratsam, sich stets über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, wenn Sie beabsichtigen, die Grenze zu überqueren.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen kleinen Überblick, welche verschiedenen Grenzübergänge Sie für die Überquerung der Grenze nutzen können:
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie in der Schweiz eine Vignette benötigen und ob es bestimmte mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
Auf den schweizerischen Autobahnen besteht eine Vignettenpflicht, d.h. Pkws sowie Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen eine Jahresvignette (Klebevignette oder E-Vignette). Außerdem sind zwei Tunnel der Schweiz sowie Autoverladungen (Transport fahrtauglicher und für den Verkehr zugelassener Kraftfahrzeuge mit einem anderen Fahrzeug) gebührenpflichtig, d.h. es fallen dementsprechend zusätzliche Gebühren an.
Die Nutzung des oben genannten Gotthard-Tunnels als Überquerung nach Italien ist zudem in der schweizerischen Vignette enthalten, d.h. für diesen Tunnel fallen keine zusätzlichen Gebühren an.Für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 t zGG gilt die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Diese müssen Sie bei Ihrer Einreise beim Zoll oder vorab online über das Via-Portal entrichten. Beachten Sie zudem die zusätzlichen Gebühren für bestimmte Tunnel und Autoverladungen. Die Vignettenpflicht entfällt für alle Fahrzeuge (auch schwere Wohnmobile) sowie Anhänger mit einem Gewicht über 3,5 t ZGG.
Für die Nutzung der Tunnel fallen zusätzliche Gebühren an (neben der digitalen Vignette oder Schwerverkehrsabgabe), die abhängig von der jeweiligen Fahrzeugklasse sind. Die folgenden Tunnel sollten Sie dabei besonders beachten:
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen und ob es bestimmte mautpflichtige Streckenabschnitte gibt.
In Deutschland gibt es keine spezielle Vignettenpflicht für Autobahnen. Das bedeutet, dass die meisten Autobahnen in Deutschland mautfrei befahren werden können. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie bestimmte Autobahntunnel und Brücken, für die Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren dienen der Finanzierung und Wartung dieser speziellen Infrastrukturen und sind in der Regel an Mautstellen oder über elektronische Zahlungssysteme zu entrichten.
Es wird keine streckenbezogene Maut für Fahrzeuge unter 3,5 tzGm erhoben. Für LKWs müssen Sie auf Bundesautobahnen einschließlich der Tank- und Rastanlagen und Bundesstraßen eine Maut zahlen. Die LKW-Maut kann beispielsweise mit einer On-Board-Unit (OBU) bezahlt werden.
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